Stellungnahme der APG zur Entscheidung des Europäischen Gerichts zur „Zusammensetzung der Kapazitätsberechnungsregionen (CCR)“
Das Europäische Gericht (EuG) hat heute entschieden, die Entscheidung des ACER Board of Appeal (BoA) vom 17. März 2017 in der Entscheidung über die „Zusammensetzung der Kapazitätsberechnungsregionen (CCR)“ aufzuheben. Den von der E-Control bzw. der APG (und Vorarlberger Übertragungsnetz GmbH) eingebrachten Nichtigkeitsklagen wurde aus formal-verfahrensrechtlichen Gründen stattgegeben.
Diese Entscheidung des EuG, die noch vertieft zu analysieren ist, wird zur Kenntnis genommen; abzuwarten bleibt, ob diese Entscheidung in Rechtskraft erwächst oder ein Rechtsmittel an den EuGH erhoben wird. Unmittelbare Auswirkung auf die Grenzbewirtschaftung zwischen Deutschland und Österreich hat diese Entscheidung des EuG nicht.“
Pressekontakt
Christoph Schuh
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