Ennstalleitung
Die bestehende 220-kV-Ennstalleitung zwischen Tauern und Weissenbach wurde 1949 in Betrieb genommen. Nach über 70-jähriger Betriebsdauer ist eine Generalerneuerung der Leitung von Wagrain bis Weissenbach vorgesehen, um sie zukunftsfit zu machen und so auch für die nächsten Jahrzehnte für eine sichere Stromversorgung in Ihrer Region zu sorgen.
Generalerneuerung der Ennstalleitung
Die modernisierte Leitung erhöht die Leistungsfähigkeit im APG-Netz und sorgt für eine sichere Stromversorgung in Ihrer Region. Sie ist Voraussetzung für künftige Projekte wie z.B. Netzabstützungen der Energienetze Steiermark sowie Salzburg Netz und spielt auch eine große Rolle im Zusammenhang mit den energiewirtschaftlichen Entwicklungen. Darunter fallen die weitere Integration von erneuerbaren Energien oder neue Anschlüsse für Industriebetriebe und Kraftwerksprojekte.
Als wichtige Ost-West-Verbindung im zentralen APG-Netz, leistet die modernisierte Leitung einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen der Energiewende. Strom aus erneuerbaren Energien kann über sie quer durch Österreich verteilt und dort genutzt werden, wo er gerade gebraucht wird. Die Generalerneuerung der Ennstalleitung schafft die Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung und die fortschreitende Elektrifizierung von Tourismus, Wirtschaft, Industrie und Gesellschaft in Ihrer Region – jetzt und für die nächsten Generationen.
Projektticker
Alle aktuellen Infos zum Projekt im Überblick.
Projektticker
Alle aktuellen Infos zum Projekt im Überblick.
- Update
APG im Gespräch: Bürgerinformation im Congress Schladming
Am 15. November lud die APG interessierte Bürger:innen zu einer Projektinformationsveranstaltung im Congress Schladming, die Generalerneuerung der Ennstalleitung betreffend, ein. Dort war APG mit rund 130 Gemeindevertreter:innen sowie Grundstücksbesitzer:innen aus der Region drei Stunden im Gespräch.
Nach der Projektpräsentation wurde auf eine Vielzahl von Fragen individuell eingegangen und die verschiedensten Aspekte dieses Projektes gemeinsam mit den Bürger:innen erörtert.
Bürgerinformationsveranstaltung aus organisatorischen Gründen kurzfristig abgesagt
Die für heute geplante Informationsveranstaltung zur Generalerneuerung der Ennstalleitung wurde heute am frühen Nachmittag vom Bürgermeister der Stadtgemeinde Schladming, der auch Veranstalter ist, aus organisatorischen Gründen kurzfristig abgesagt. Das Team der APG war vollzählig bereits in Schladming eingetroffen. In mehreren Gesprächen wurde dem Bürgermeister versichert, die Veranstaltung zeitnah nachzuholen. Das Projekt Generalerneuerung 220-kV-Ennstalleitung ist ein zentrales Projekt für die sichere Stromversorgung in der Wirtschafts- und Tourismusregion sowie zum Gelingen der Energiewende und dem Erreichen der österreichischen Klimaziele. Das Team der APG wird in den kommenden Tagen mit dem Bürgermeister die weitere Vorgangsweise besprechen und steht jederzeit für Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern der Großregion und natürlich auch für Veranstaltungen zur Verfügung.
2025-2027
234
Zunehmende Elektrifizierung
Modernste Technik
73,2 km
rd. 175 Mio €
Projekt Roadmap
Bauphase
Umsetzung der Generalerneuerung
StWG-Erkenntnis
Landesverwaltungsgericht Wien erteilt positives StWG Erkenntis
Landesverwaltungsgericht
Verhandlung beim Landesverwaltungsgericht Wien (LVwG Wien)
StWG-Bescheid
Positiver StWG-Bescheid des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität und Technologie liegt vor.
Öffentliche Verhandlung
Öffentliche Verhandlung nach StWG
Einreichung nach StWG
Die Generalerneuerung wurde bei der zuständigen Behörde, dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) nach StWG eingereicht.
UVP-Feststellungsbescheid
Der Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung, lautend auf „keine UVP-Pflicht“, wurde durch das Erkenntnis vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) rechtskräftig.
Einreichung UVP-Feststellungsantrag
Die Generalerneuerung wurde bei der Steiermärkischen Landesregierung zur Feststellung der UVP-Pflicht eingereicht.
Für eine nachhaltige Zukunft
Der absehbare Verbrauchsanstieg im steirischen Ennstal sowie in den Regionen steirisches Salzkammergut, Schladming-Dachstein und Gesäuse, erfordern ein leistungsfähiges Stromnetz, das den Anforderungen der Zukunft gewachsen ist. Zusätzlich wird der Ausbau an erneuerbaren Energien in den kommenden Jahren massiv zunehmen, um die Klima- und Energieziele der österreichischen Regierung zu erreichen. Dieser Energiezuwachs erfordert ein kapazitätsstarkes Stromnetz, über das der nachhaltige Strom verteilt werden kann.
Energiewirtschaftliche Prognosen bzw. die zunehmende Elektrifizierung zeigen deutlich, dass ein leistungsfähiges Stromnetz vor allem im Winter und für Tourismuszentren im und rund um das Ennstal immer bedeutsamer wird.
Oft gestellte Fragen - FAQ
Um die sichere Stromversorgung in der Region auch für die nächsten Generationen zu gewährleisten, wird die Ennstalleitung generalerneuert.
Das bedeutet:
- Beibehaltung der Spannungsebene von 220 Kilovolt
- Modernisierung sämtlicher Komponenten (Maste, Fundamente, Erdung, Armaturen und Beseilung)
- Ersetzen des bestehenden Einfach-Seils durch ein sogenanntes 2er-Bündel: für die Erhöhung der Übertragungsleistung und gleichzeitige Reduktion der Leitungsgeräusche
- Standortidente Errichtung der neuen Maste bei unveränderter Mastaufstandsfläche
- Erhöhung der Maste um bis zu 10 Meter: für eine optimierte Immissionsbelastung und Erhöhung der lichten Durchfahrtshöhe z.B. für landwirtschaftliche Geräte
Die Bauphase startet 2025 und endet 2027.
Das Investitionsvolumen beträgt rund 175 Millionen Euro.
Bei der angegebenen Summe handelt es sich um eine Planungszahl. Diese Planungszahl ist – insbesondere aufgrund des langen Realisierungszeitraumes bis 2027 – den Preisveränderungen am Weltmarkt, verstärkt ausgesetzt.
Gesamtlänge Leitung: 73,2 km
- Davon in Salzburg: 16,9 km
- Davon in Steiermark: 56,3 km
Anzahl der Maste: 234 Maste
Ein von APG im Juni 2020 angeregtes UVP-Feststellungsverfahren bei der Steiermärkischen Landesregierung hat ergeben, dass die Generalerneuerung der Leitung nicht UVP-pflichtig und daher nach dem Starkstromwegegesetz (StWG) zu genehmigen ist. Diese Entscheidung wurde vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) bestätigt. Im Juli 2022 hat die mündliche StWG-Verhandlung in Gröbming stattgefunden. Seit 31. Oktober 2022 liegt der positive StWG-Bescheid des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität und Technologie (BMK) vor. Mit dem positiven Erkenntnis des Landesverwaltungerichts Wien vom 15. Mai 2023 ist der StWG-Bescheid rechtskräftig.
Weitere Fachgebiete (z.B. Naturschutz, Forst) werden in Einzelverfahren geprüft.
Ein Grundstück kann auf folgende Weise durch unsere Leitungen beansprucht werden:
- durch einen Maststandort
- durch eine Überspannung (hier führen nur die Leiterseile und der damit verbundene Servitutsbereich über oder nahe an das Grundstück)
- Waldinanspruchnahme
Wie die beanspruchten land- und forstwirtschaftlichen Flächen entschädigt werden, ist für den in der Steiermark liegenden Teil in einem Rahmenübereinkommen, das gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer Steiermark erarbeitet wurde, geregelt. Für den im Bereich Salzburg gelegenen Leitungsabschnitt wurde von APG eine Richtlinie erstellt, die eine Gleichbehandlung aller Grundeigentümer im gesamten Leitungsbereich gewährleistet.
Sie regelt ident zur Rahmenvereinbarung die Berechnung der Entschädigungshöhe der mit den Grundeigentümern privatrechtlich und im Einvernehmen abzuschließenden Dienstbarkeitsübereinkommen.
Das Rahmenübereinkommen gilt für alle land- und forstwirtschaftlich genutzten und gewidmeten Grundstücke in gleicher Weise. Dies gewährleistet eine einheitliche und partnerschaftliche Vorgangsweise. Die Gleichbehandlung aller Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer ist der APG ein hohes Anliegen.
Für Flächen mit nicht land- oder forstwirtschaftlicher Widmung wird es eigene Gutachten zur Festlegung der Entschädigungshöhe geben.
Ansprechpartner
Stefan Walehrach
Projektkommunikation
Andreas Pischel
Projektleitung