Salzburgleitung
Mit dem Bau der 380-kV-Salzburgleitung wird die stabile Stromversorgung des Landes weiterhin gewährleistet. Darüber hinaus ist die Salzburgleitung eines der zentralen Energiewende-Projekte Österreichs. Sie ermöglicht die effiziente Integration erneuerbarer Energien in das heimische Stromnetz.
Sichere Stromversorgung und nachhaltige Integration erneuerbarer Energien.
Zur Verbesserung der Versorgungssicherheit der Stadt Salzburg wurde der 46 km lange erste Abschnitt der Salzburgleitung vom Netzknoten St. Peter bis zu dem neu errichteten Umspannwerk Salzburg bei Elixhausen bereits vorgezogen errichtet und im Jänner 2011 in Betrieb genommen.
Nun gilt es mit dem zweiten Abschnitt der Salzburgleitung die westliche Lücke im Ring zu schließen. Das leistungsfähige österreichische Höchstspannungsnetz zeichnet sich durch seine ringförmige Anordnung aus, da so die Versorgung der Kundinnen und Kunden von beiden Seiten möglich ist. Durch die Salzburgleitung wird der österreichische 380-kV-Ring – das Rückgrat der heimischen Stromversorgung – in Westösterreich geschlossen. Die 380-kV-Salzburgleitung ersetzt die 220-kV-Leitung vom Netzknoten St. Peter am Hart (Oberösterreich) zum Netzknoten Tauern bei Kaprun (Salzburg).
Projektticker
Alle aktuellen Infos zum Projekt im Überblick.
Projektticker
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- Update
Baufortschritt
448 von 449 Masten sind gestockt, Baulose 1 bis 5 baulich fertiggestellt, Restarbeiten laufen noch bis zur Inbetriebnahme 2025.
Baufortschritt
Die Arbeiten zur Fertigstellung der Salzburgleitung laufen mit Hochdruck. Aktuell sind bereits rund 442 von 449 Masten gestockt.
128 km
rd. 1 Mrd. Euro
449
678
6
36
6,7 km
38 km
Projekt Roadmap
Demontagen
Sobald die neue 380-kV-Salzburgleitung in Betrieb ist, wird mit der Demontage bestehender 220-kV- und 110-kV-Leitungen begonnen. Die Demontagen sind Teil des Projekts Salzburgleitung und Teil der UVP-Genehmigung.
Verwaltungsgerichtshof bestätigt Genehmigung für 380 kV-Leitung
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat final über das Projekt entschieden und mit der positiven Erkenntnis vom 15.10.2020 den Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 14.12.2015 in der Fassung des Erkenntnisses des BVwG vom 26.2.2019 in allen Punkten bestätigt.
Baustart
Baustart der Salzburgleitung.
Bestätigung UVP-Bescheid
Bundesverwaltungsgericht bestätigt positiven UVP-Bescheid
UVP-Bescheid
Positiver UVP-Bescheid 1. Instanz
Einreichung der Projektunterlagen
Einreichung der Projektunterlagen bei den UVP-Behörden
APG investiert in Ihrer Region in eine nachhaltige und sichere Stromzukunft. Für Wirtschaft & Gesellschaft.
Oft gestellte Fragen - FAQ
Ein Grundstück kann grundsätzlich entweder durch einen Maststandort selbst oder durch eine Überspannung – hier führen nur die Leiterseile und der damit verbundene Servitutsbereich über das Grundstück – beansprucht werden. Wie diese beanspruchten Flächen entschädigt werden, ist in der Rahmenvereinbarung mit der Landwirtschaftskammer Salzburg vom Oktober 2010 für alle Grundeigentümerinnen und -eigentümer einheitlich geregelt.
Handelt es sich bei der beanspruchten Fläche um einen Wald, der im Zuge der Leitungserrichtung gefällt werden soll, so wird die Höhe der Entschädigungsleistung auf Basis der Rahmenvereinbarung durch einen Sachverständigen bewertet. Die Bewertung erfolgt dabei nach anerkannten Methoden der Waldwertrechnung und berücksichtigt unter anderem:
- dauernden Nutzungsentgang
- Hiebsunreife
- Nutzung zur Uhrzeit
- Bewirtschaftungserschwernisse
- Ertrags- und Bodenwertminderung
- Randschäden
Teilweise ist es notwendig, den vorhandenen Baumbestand – zumindest für die Bauzeit – innerhalb der beanspruchten Waldfläche zu fällen. Die Berechnung der Fällungsbreite erfolgt nach Aufnahme des Baumbestandes entsprechend den einschlägigen Normen und wird so ausgelegt, dass im Betrieb kein Baum in die Leitung fallen kann.
Dabei sind vor allem drei Faktoren von Bedeutung:
- die Baumhöhe
- die Seilhöhe
- die Geländeneigung
In vielen Fällen wird der Wald so hoch überspannt, dass eine Schlägerung des Bestandes für den Bau und Betrieb der Leitung nicht erforderlich ist. Hier wird seitens APG eine entsprechende Entschädigung gemäß der Rahmenvereinbarung angeboten.
Nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgt die Wiederaufforstung im Trassenbereich entsprechend den Auflagen des UVP-Bescheides. Hier steht jeder Grundeigentümerin und jedem Grundeigentümer die Entscheidung frei, ob er oder sie diese Arbeiten gegen Entgelt laut Rahmenvereinbarung selbst durchführen möchte oder ob die Aufforstung von einem seitens der APG beauftragten Unternehmen durchgeführt werden soll, das auch die Pflege der Kultur bis zu deren Sicherung übernimmt. Die Einhaltung der Bescheidauflagen wird dabei in jedem Fall von der forstökologischen Bauaufsicht kontrolliert.
Die 380-kV-Salzburgleitung wird als Freileitung errichtet, da diese Form der technischen Ausführung sowohl dem internationalen Stand der Technik als auch der betrieblichen Praxis entspricht. Da es sich bei der Salzburgleitung um eine Leitung mit überregionaler Bedeutung handelt, muss die Leitung dem sogenannten n-1 Kriterium entsprechen. Das n-1 Kriterium ist ein internationaler Sicherheitsstandard, der bei der Planung und dem Betrieb von Leitungen und Netzen eingehalten werden muss. Dieses Sicherheitskriterium ist notwendig, damit die Stromversorgung auch im Falle einer Störung (z. B. beim Ausfall einer anderen Leitung oder eines Trafos) sichergestellt ist.
Um dieses Kriterium erfüllen zu können, wird die Salzburgleitung als 2-systemige Leitung gebaut.
Jedes der beiden Systeme der Salzburgleitung besteht aus drei Phasen. Die bauliche Anordnung der einzelnen Phasen ist abhängig vom jeweils eingesetzten Mastbild – entweder befindet sich auf jedem Ausleger des Mastes eine Phase (Tonne) oder auf dem unteren Ausleger befinden sich zwei Phasen (Donau).
Jede einzelne Phase besteht wiederum aus mehreren Leiterseilen, die unter dem Begriff Bündel zusammengefasst werden. Im Falle von Hoch- und Höchstspannungsleitungen kommen üblicherweise nur noch 3er- oder 4er-Bündel zum Einsatz. Bei der Salzburgleitung wird das sogenannte 3er-Bündel eingesetzt – jedes Bündel besteht somit aus drei einzelnen Leiterseilen. Durch die Verwendung eines 3er-Bündels werden auch die Koronageräusche maßgeblich reduziert.
Zusätzlich zu den Leiterseilen befindet sich an der Spitze des Mastes noch ein Erdseil. Dieses dient zum Schutz der Leitung vor direkten Blitzeinschlägen.
Bei der Errichtung der Salzburgleitung kommen grundsätzlich zwei verschiedene Mastbilder zum Einsatz – das Mastbild „Donau“ mit zwei Auslegerebenen oder das Mastbild „Tonne“ mit drei Auslegerebenen.
Die Entscheidung, welches der beiden Mastbilder an einem Standort zum Einsatz kommt, ist in erster Linie von der örtlichen Geländetopographie (flaches oder gebirgiges Gelände) abhängig. Da der sogenannte Donaumast nur zwei Auslegerebenen besitzt, erscheint er im Gegensatz zum Tonnenmast wesentlich kompakter und dadurch auch niedriger. Dies ist vor allem in Bereichen mit einem eher flachen Gelände und damit verbundenen weiten Sichtstrecken von Bedeutung.
Der Tonnenmast erscheint durch seine kürzeren Ausleger gesamthaft schlanker, aber auch höher als der Donaumast. Durch die kürzeren Ausleger hat er allerdings den Vorteil, dass weniger Grundfläche beansprucht wird – dies ist vor allem im Gebirge, wo meist wenig Platz zur Verfügung steht, von Bedeutung.
Entsprechend den natürlich vorhandenen Geländeformationen lässt sich aus diesen Gründen einmal das Mastbild „Donau“ und ein anderes Mal das Mastbild „Tonne“ besser in das Landschaftsbild integrieren. Nur bei optimaler Ausnützung des Zusammenspiels von Geländeformen und Mastbild, kann die Sichtbarkeit der Leitung größtmöglich verringert werden. Die Leitung wird auf diese Weise quasi „versteckt“. Durch die Wahl der olivgrünen Mastfarbe wird dieses Bemühen noch zusätzlich verstärkt.
Wie hoch die Masten der Salzburgleitung an den jeweiligen Standorten werden, hängt jedoch nicht alleine von der Wahl des Mastbildes ab. Auch hier spielen die örtlichen Gegebenheiten eine große Rolle. Die wichtigsten Einflussfaktoren dabei sind:
- die Länge des Spannfeldes (Bereich zwischen zwei Masten)
- die Topografie innerhalb des Spannfeldes (z. B. Geländekuppen)
- mögliche Hindernisse, welche überspannt werden müssen (z. B. andere Leitungen, Flüsse, Straßen etc.)
- Mitführung anderer Leitungen (z. B. Leitungen der Salzburg Netz GmbH)
Grundsätzlich kann jedoch gesagt werden, dass der Standortmast „Donau“ 48 Meter und der Standortmast „Tonne“ 52 Meter hoch ist. Neben diesen beiden klassischen Mastbildern wird in einem Abschnitt der Salzburgleitung auch ein neues Mastbild – der sogenannte Rohrmast – eingesetzt und errichtet.
Demontagen
Sobald die neue 380-kV-Salzburgleitung in Betrieb ist (geplant 2025) wird mit der Demontage bestehender 220-kV- und 110-kV-Leitungen begonnen. Die Demontagen sind Teil des Projekts Salzburgleitung und Teil der UVP-Genehmigung. In Summe wird es in Salzburg aufgrund der Demontagen alter 220 kV-Leitungen sowie von Mitführungen und Verkabelungen von 110-kV-Leitungen der Salzburg Netz GmbH 65 Leitungskilometer und 229 Maste weniger geben als heute. Die in den Grundbüchern eingetragenen Dienstbarkeiten der APG auf der Demontageleitung werden nach der Demontage gelöscht.
Die Demontage-Arbeiten erfolgen in sieben Abschnitten. Die Karten dazu bzw die für die jeweiligen Abschnitte verantwortlichen Ansprechpartner finden sie im folgenden Download-Bereich bzw der folgenden Auflistung.
Konkret werden die APG und der Projektpartner Salzburg Netz folgende Leitung demontieren
- 220-kV-Leitung UW Salzburg - NK Tauern, ausgehend vom Netzknoten (NK) Tauern in der Gemeinde Kaprun bis zum Mast Nr. 322 in der Gemeinde Seekirchen am Wallersee (APG)
- 220-kV-Leitung NK Tauern – UW Weißenbach, ausgehend vom NK Tauern in der Gemeinde Kaprun bis zum Mast Nr. 165 in der Gemeinde Wagrain (APG)
- 110-kV-Leitung UW Kaprun – UW Schwarzach , ausgehend vom UW Kaprun in der Gemeinde Kaprun bis zum Mast Nr. 77 in der Gemeinde Taxenbach (APG)
- 110-kV-Leitung UW Pongau – UW Golling, ausgehend vom UW Pongau (Stadtgemeinde St. Johann im Pongau) bis zum Mast 70 in der Gemeinde Werfen (Salzburg Netz)
Aufgrund der erforderlichen Baufeldmachungen für die Errichtung der 380-kV-Salzburgleitung wurden bereits folgende Demontagen durchgeführt:
- 110-kV-Leitung KW Arthurwerk – UW Annaberg/Strobl, ausgehend vom KW Arthurwerk in der Stadtgemeinde St. Johann im Pongau bis zum Mast Nr. 8 in der Stadtgemeinde St. Johann im Pongau
- 110-kV-Leitung UW Pongau - UW Reitdorf, ausgehend vom UW Pongau in der Stadtgemeinde St. Johann im Pongau bis östlich der Salzach
- 110-V-Leitung KW Dießbach (UW Pinzgau) - UW Pongau zwischen Einöd (Mast Nr. 117) und dem UW Pongau
- 110-kV-Leitung UW Pinzgau - UW Pongau im Abschnitt Mast-Nr. 8 bis 11 (rund 1,2 km).
- 110-kV-Leitung UW Pongau – UW Golling, Abschnitt Mast Nr. 71 bis Mast Nr. 105 (Paß Lueg)
Ansprechpartner
Herbert Auer
Projektleitung
Fritz Wöber
Projektkommunikation
Projekt Info-Hotline
Projektbüro Salzburgleitung
Michael Hatzer
Baulos-Koordinator Baulose 1 und 2, Demontagen Baulos 1
Karl Etzer
Baulos-Koordinator Baulos 3
Martin Auer
Baulos-Koordinator Baulos 4, Demontagen Baulos 3
Christoph Müllauer
Baulos-Koordinator Baulos 5, Demontagen Baulos 2
Lukas Böcskör
Baulos-Koordinator Baulos 6