Steiermarkleitung
Die bestehende Steiermarkleitung ist Teil des 380-kV-Sicherheitsrings im APG-Netz und damit wesentlicher Bestandteil für die sichere Stromversorgung und das Gelingen der Energiewende in der Region und ganz Österreich.
Essenziell für die sichere Stomversorgung und das Gelingen der Energiewende
Die Steiermarkleitung ist Teil des 380-kV-Sicherheitsringes im Netz der APG. Er ist ein sicheres und effizientes Konzept für eine nachhaltig sichere Stromversorgung in ganz Österreich.
Als wichtiges Bindeglied der Ost-West-Verbindung im Netz der APG verbindet die Steiermarkleitung den windkraftstarken Osten Österreichs mit den Pumpspeicherkraftwerken in Zentralösterreich (Malta und Kaprun). Dadurch kann nachhaltiger Strom österreichweit verteilt und genutzt werden.
Darüberhinaus ermöglicht die Steiermarkleitung eine verbesserte Integration erneuerbarer Energien in der Großregion Steiermark und im südlichen Burgenland. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Gelingen der Energiewende, sowie für die zunehmende Elektrifizierung von Wirtschaft, Industrie und Gesellschaft in der Region.
98 km
340
3
380 kV
32
Inbetriebnahme 3. Teilleiter
Mit dem Ziel den 380-kV-Sicherheitsring fit für die energiewirtschaftlichen Anforderungen der Zukunft zu machen, werden unter anderem Maßnahmen im süd-östlichen Bereich des Ringes erforderlich. Mit der Inbetriebnahme des dritten Teilleiters auf der Steiermarkleitung, kann zukünftig deren volle Übertragungskapazität genutzt werden.
Aufgrund der zunehmenden Elektrifizierung in allen Lebensbereichen, den aktuellen Klimaschutzzielen und dem enormen Ausbau der erneuerbaren Energien ist die Erhöhung der Kapazität der Steiermarkleitung durch die Inbetriebnahme des dritten Teilleiters aus energiewirtschaftlicher Sicht notwendig geworden.
Die Inbetriebnahme des dritten Teilleiters ist eine rein rechtliche Maßnahme, das bedeutet, dass keine baulichen Maßnahmen an der Steiermarkleitung notwendig sind. Die bestehende Trassenlänge, Anzahl der Maste, Spannungsebene, sowie die Seillage und die Servitutsflächen bleiben unverändert. Nur in den Umspannwerken Kainachtal, Oststeiermark und Südburgenland sind, aufgrund der künftig höheren Kapazität, welche die Steiermarkleitung zur Verfügung stellt, Ertüchtigungsmaßnahmen notwendig.
Als Teil des 380-kV-Sicherheitsrings im APG-Netz trägt diese Kapazitätserweiterung der Steiermarkleitung einen wesentlichen Beitrag für die sichere Stromversorgung und das Gelingen der Energiewende, sowohl in der Region als auch in ganz Österreich bei.
Projekt Roadmap
StWG-Bescheid
Positiver StWG-Bescheid des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität und Technologie liegt vor.
StWG-Verhandlung
Verhandlung nach StWG (BMK)
StWG-Einreichung
Einreichung der Projektunterlagen nach dem Starkstromwegegesetz beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.
Oft gestellte Fragen - FAQ
Nach Erhalt eines positiven StWG-Bescheids durch das BMK, kann ein Teil der Kapazität des dritten Teilleiters unmittelbar genutzt werden. Eine vollständige Nutzung ist jedoch erst nach den entsprechenden Verstärkungsmaßnahmen in den eingebundenen Umspannwerken möglich.
Da die 380-kV-Steiermarkleitung in baulicher Hinsicht mit drei Teilleitern bereits UVP-genehmigt ist, ist nur die Nutzung des dritten Teilleiters für den Stromtransport Verfahrensgegenstand. Es handelt sich hier um eine bloße Erweiterung in betrieblicher Hinsicht, die einer Bewilligung nach Starkstromwegegesetz (StWG) bedarf.
Parteistellung haben alle Eigentümer von Trassengrundstücken und die an diesen dinglich Berechtigten (z.B. Servitutsberechtigte).
Der dritte Teilleiter wurde bei der Planung und Errichtung der Leitung als Feldsteuerseil zur Reduktion der Corona-Schallemissionen konzipiert. Für diese Funktionalität musste der dritte Teilleiter mit dem stromführend geplanten Zweierbündel elektrisch leitend verbunden werden. Daher fließt bereits Strom durch den dritten Teilleiter, aber nur der anteilige Nennstrom eines Zweierbündels.
Energiewirtschaftlich betrachtet war zum Zeitpunkt der Planung der Steiermarkleitung ein Zweierbündel ausreichend. Der dritte Teilleiter wurde bei der Planung und Errichtung der Leitung als Feldsteuerseil zur Reduktion der Corona-Schallemissionen konzipiert. Für diese Funktionalität musste der dritte Teilleiter mit dem stromführend geplanten Zweierbündel elektrisch leitend verbunden werden. Die dafür verwendeten Armaturen (Feldabstandshalter, Verbinder, Klemmen, etc.) unterscheiden sich nicht von üblichen Armaturen für Dreierbündel-Beseilungen.
Aufgrund der zunehmenden Elektrifizierung in allen Lebensbereichen, den aktuellen Klimaschutzzielen und dem Ausbau der Erneuerbaren Energien ist nunmehr aus energiewirtschaftlicher Sicht die Kapazität des dritten Teilleiters notwendig geworden.
Aus energiewirtschaftlicher und auch betriebswirtschaftlicher Sicht wurden bei der Errichtung auch die Betriebsmittel in den Umspannwerken entsprechend dem Nennstrom eines Zweierbündels ausgelegt. Eine Ertüchtigung auf die jetzt erforderliche Kapazität, hätte zum damaligen Zeitpunkt nicht notwendige Kosten verursacht. Durch die nun erforderliche Ertüchtigung der Umspannwerke, kann die Stromtragfähigkeit des dritten Teilleiters ohne Maßnahmen auf der Leitung zur Energieübertragung verwendet werden.
Koronaschallemission sind abhängig von der Betriebsspannung der Freileitung. Da die Betriebsspannung unverändert bleibt, kommt es auch zu keinen Änderungen der Schallemissionen. Die Nutzung des dritten Teilleiters als stromführenden Teil der Leitungsanlage hat keine Auswirkungen auf dessen schallmindernde Wirkung. In Bezug auf die elektrischen und magnetischen Felder (EMF) werden alle relevante Grenzwerte eingehalten.
Da auf der Leitung keine Umbaumaßnahmen notwendig sind, fallen nur Kosten für Adaptierungen von Netzsteuerungsystemen (z.B. Schutzanpassungen) an, die im Vergleich zu Leitungsumbauten oder –Neubauprojekten gering sind.
Ansprechpartner
Stefanie Eisenhuber
Projektleitung
Stefan Walehrach
Projektkommunikation