Compliance
Das Handeln entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und Regelwerken ist für die APG selbstverständlich. Da Compliance bei der APG einen hohen Stellenwert hat, hat sich das Unternehmen höchste Compliance-Standards gesetzt.
Compliance in der APG
Der Begriff Compliance leitet sich vom englischen "to comply with" (= einhalten) ab. Dies bedeutet ein Handeln in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen, regulatorischen Vorschriften und über- bzw. innerbetrieblichen Regelwerken. Die APG erachtet Compliance-Vorschriften als fixen Bestandteil ihrer Unternehmensphilosophie. Diese Vorgaben stellen den Rahmen für die APG-internen Regelungen dar.
Korruptionsprävention
Ein Compliance-Beauftragter koordiniert die Umsetzung der Richtlinie Anti-Korruption und ist damit auch erste Anlaufstelle für Meldungen, Fragen und Auskünfte im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung. Gemeinsam mit einem Compliance-Team, das ihn unterstützt, steht er an der Spitze des Compliance-Systems, das die Einhaltung der Compliance-Richtlinien und insbesondere auch die Umsetzung der Grundsätze und Werte des Verhaltenskodex gewährleisten soll. Darüber berichtet der Compliance-Beauftragte regelmäßig und im Bedarfsfall umgehend an den Vorstand. Unsere Geschäftspartner können sich diesbezüglich auch an ihre Ansprechpersonen in der APG wenden.
Finanzmarkt-Compliance
Die Beachtung europäischer und österreichischer Bestimmungen des Kapitalmarktrechts ist für die APG als Tochterunternehmen einer börsennotierten Gesellschaft selbstverständlich. In der APG wurden Grundsätze für den Umgang mit insider-relevanten Informationen sowie organisatorischen Maßnahmen zur Verhinderung einer missbräuchlichen Verwendung oder Weitergabe von Insiderinformationen festgelegt.
Kodici und Geschäftspraktiken
Verhaltenskodex
Die APG ist Österreichs führender Übertragungsnetzbetreiber und per Bescheid seit 12.03.2012 als unabhängiger Übertragungsnetzbetreiber (ITO) zertifiziert. Die APG koordiniert und steuert in enger Zusammenarbeit mit den umliegenden europäischen Netzbetreibern den grenzüberschreitenden Stromfluss und stellt im Rahmen der ENTSO-E (European Network of Transmission System Operators for Electricity) die Stromversorgung Europas langfristig und nachhaltig sicher.
Die APG ist sich ihrer Verantwortung gegenüber Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft bewusst und handelt nach folgenden Prinzipien:
Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit mit allen Anspruchsgruppen ist kooperativ, fair und zuverlässig. Ein konstruktiver Umgang mit Konflikten ist uns wichtig.
Klare und offene Kommunikation
Die APG führt einen offenen und sachlichen Dialog mit allen Anspruchsgruppen. Transparenter Umgang mit ihrer zentralen Position zu energiepolitischen Fragestellungen ist der APG wichtig. Die APG sorgt dafür, dass ihr Handeln verständlich und nachvollziehbar ist.
Vertraulichkeit
Als Tochterunternehmen einer börsennotierten Gesellschaft unterliegt die APG europäischen und österreichischen Bestimmungen des Kapitalmarktrechts, für dessen interne Umsetzung der Compliance-Beauftragte zuständig ist.
Anti-Korruption
Die APG duldet keine unlauteren Geschäftspraktiken und lehnt jede Form von Korruption und Bestechung ab.
Verantwortungsvolles Handeln
Die APG tritt für die Menschenrechte ein und achtet auf die Würde jeder Einzelnen und jedes Einzelnen. Sie lehnt jede Form von Kinder- und Zwangsarbeit entschieden ab. Die Einhaltung dieser Werte erwartet die APG auch von ihren Geschäftspartnern.
Gesetzes- und Vertragstreue
Die APG beachtet geltendes Recht und erfüllt ihre Vereinbarungen und Verträge. Die APG bekennt sich zum Österreichischen Corporate-Governance-Kodex sowie zu den Vorgaben des Unbundling.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Qualifizierte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden die Grundlage für den Erfolg der APG. Beste Qualifikation, persönliches Engagement und Identifikation mit den Unternehmenszielen und -grundsätzen zeichnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus. APG bietet allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern individuelle Entwicklungsmöglichkeiten und gute Zukunftschancen. Es ist ihr Ziel, die Arbeitsbedingungen den jeweiligen Lebenssituationen der Menschen anzupassen, sodass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Beruf und Privatleben möglich ist. Über diese Work-Life-Balance will die APG eine langfristige Zusammenarbeit erreichen. Loyalität zum Unternehmen ist wichtig. Dies schließt auch konstruktive Kritik ein, die alle APG-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter in angemessener Form und offen innerhalb des Unternehmens äußern. APG arbeitet mit allen Menschen zusammen – ohne Ansehen von Geschlecht, Alter, Religion, Kultur, Hautfarbe, Bildung, gesellschaftlicher Herkunft, sexueller Orientierung oder Nationalität. Die APG tritt jeder Form von Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung entschieden entgegen. Führungskompetenz ist eine wesentliche Voraussetzung für den Unternehmenserfolg. Eckpfeiler dafür sind fachliche und soziale Kompetenz, offene und direkte Kommunikation, klare und unbürokratische Entscheidungsstrukturen, konstruktive Kritik und Innovationsbereitschaft.
Kunden
Kundenorientierung ist der APG ein besonderes Anliegen. Hohe Servicequalität und Kompetenz, marktgerechte Konditionen und zuverlässige Leistungserbringung sind der Auftrag von APG.
Lieferanten
APG arbeitet partnerschaftlich mit ihren Lieferanten zusammen und verlangt von ihnen die Einhaltung ihrer Qualitätsstandards und Nachhaltigkeitsprinzipien.
Wettbewerb
APG bekennt sich zum fairen Wettbewerb. Sie lehnt jede Form der kartellrechtlichen Absprache ab – über Preise, Marktanteile, Kapazitäten, die Aufteilung regionaler Märkte oder Preisbindung.
Nachhaltigkeit
Die APG orientiert sich in allen Tätigkeitsbereichen am Prinzip der Nachhaltigkeit – der gesamtheitlichen Berücksichtigung von wirtschaftlichem Erfolg, der Schonung der Umwelt und Wahrung der Interessen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Gesellschaft.
Verhaltenskodex für Lobbying-Tätigkeiten gem. §7 LobbyG 2012
Die Vertretung von Interessen ist ein wesentlicher Bestandteil demokratischer Prozesse. Der Dialog mit politischen und gesellschaftlichen Entscheidungsträgern ist ein wichtiger Bestandteil der nachhaltigen Unternehmensführung und soll einen wertvollen Beitrag zur Lösung von energie- und wirtschaftspolitischen Herausforderungen liefern sowie stabile und faire Rahmenbedingungen gewährleisten. Im Rahmen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung unterstützt die APG diesen Prozess aktiv durch das Einbringen von Know-how und setzt sich für eine konstruktive und transparente Diskussions- und Entscheidungsfindung ein.
In diesem Sinn und in Einklang mit dem Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenzgesetz („LobbyG“) hat APG einen Verhaltenskodex für Lobbying-Tätigkeiten erstellt. Dieser regelt den Umgang mit Stakeholdern in Österreich sowie auf europäischer und internationaler Ebene und legt die Grundsätze für eine transparente und verantwortungsvolle Ausübung der Lobbying-Tätigkeiten fest.
Professionalität
Die APG bekennt sich entsprechend ihrem Unternehmensleitbild und ihren Grundwerten (Verhaltenskodex) zu einem verantwortungsbewussten und nachhaltigen Verhalten. Ihr Handeln erfolgt in Übereinstimmung mit den von ihr öffentlich vertretenen Positionen. Im Dialog mit ihren Stakeholdern aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft orientiert sich die APG an Sachpositionen und bringt ihr Wissen konstruktiv in die Entscheidungsfindung ein.
Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen
Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit befolgt APG die nationalen, europäischen und internationalen Gesetze, insbesondere das Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenzgesetz sowie die Bestimmungen der Good Governance. APG registriert alle Unternehmenslobbyisten im Lobbying- und Interessenvertretungsregister.
Integrität und Lauterkeit
Integrität ist elementarer Bestandteil der APG-Unternehmenskultur und auch die Basis für die Ausübung aller Lobbying-Tätigkeiten. Bei der Beschaffung und Weiterleitung von Informationen für die politische Entscheidungsfindung und bei der Durchsetzung von Interessen wendet APG keine unredlichen oder unlauteren Mittel an.
Verbot von Korruptionshandlungen oder sonstigem, ungebührlichem Verhalten
APG gewährt Funktionsträgern keinerlei verbotene Vorteilszuwendungen und stellt diesen solche auch nicht in Aussicht. Sie vermeidet jeden Anschein von unsauberem oder illegalem Verhalten.
Respekt
APG pflegt mit allen Funktionsträgern einen offenen und respektvollen Umgang. Sie informiert sich über die für Funktionsträger maßgeblichen Tätigkeitseinschränkungen und Unvereinbarkeitsbestimmungen, soweit diese öffentlich kundgemacht sind und respektiert diese.
Ehrlichkeit
Die Interessen des Unternehmens sowie dessen Geschäftspolitik sind öffentlich einsehbar. Transparenz ist ein maßgebliches Kriterium der Interessenvertretung der APG. Daher werden Funktionsträger über zentrale Positionen zu Fragestellungen, welche die unternehmerischen Interessen der APG berühren, stets wahrheitsgemäß, aktuell und korrekt informiert. Von einer möglicherweise irreführenden Darstellung von Fakten nimmt APG jedenfalls Abstand.
Vertraulichkeit/Geheimhaltung
APG stellt die erforderliche Geheimhaltung vertrauenswürdiger Informationen sicher. Diese werden weder verbreitet noch für andere Zwecke verwendet.
Faire Geschäftspraktiken
Im Unternehmensleitbild bekennt sich die APG zu fairen Geschäftspraktiken. Korruption und Bestechung haben in der APG keine Chance. Eine Richtlinie unterstützt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei, unfaire Geschäftspraktiken rasch zu erkennen und korrekt darauf zu reagieren.
Die wesentlichen Punkte dieser Richtlinie sind:
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Grundsätzlich ist Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Ausübung ihrer Tätigkeiten für die APG das Anbieten oder Gewähren von Vorteilen (Geschenke oder Vergünstigungen) ebenso untersagt wie das Fordern, Sich-Versprechen-Lassen oder Annehmen von Vorteilen für sich oder Dritte.
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Zulässig sind jedoch kleine Aufmerksamkeiten, die den Gepflogenheiten des höflichen Umgangs miteinander entsprechen, wie z.B. eine Bewirtung mit Erfrischungsgetränken oder eine einfache Mahlzeit. Bei der Auswahl dieser Aufmerksamkeiten ist jedenfalls darauf zu achten, dass beim Empfänger jeglicher Anschein von Unredlichkeit oder Inkorrektheit vermieden wird.
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Geschäfts- und Privatbereich sind strikt zu trennen. Aufwendungen, bei denen sich diese Bereiche vermischen, sind im Zweifel privat zu bezahlen.
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Bei der Zusammenarbeit mit Beamtinnen und Beamten sowie Amtsträgerinnen und Amtsträgern sind die Führungskräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angehalten, besonders sensibel vorzugehen. Bei Besprechungen können solche Personen im üblichen Rahmen bewirtet werden (z.B. Erfrischungsgetränke, einfache Mahlzeiten). Einladungen, die als Beeinflussungsversuch aufgefasst werden könnten, sind jedenfalls untersagt.
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Faire Vergabe von Aufträgen: Potenzielle oder aktive Lieferanten dürfen nicht bevorzugt oder benachteiligt werden.
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Spendenzahlungen sind transparent zu handhaben und grundsätzlich nicht an Einzelpersonen oder Privatkonten zu leisten.
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Nebentätigkeiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind dem Unternehmen anzuzeigen und müssen von der Unternehmensleitung genehmigt werden.
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Von ihren Geschäftspartnern erwartet die APG die sinngemäße Anwendung ihrer internen Richtlinie.
Ansprechpartner
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